UVV-Prüfung
Die UVV-Prüfung ist eine Prüfung Ihres Fahrzeuges im arbeitsschutzrechtlichen Sinne. Sie ist Pflicht für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug!
Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 70. Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge sind demnach prüfpflichtig. Dazu zählen nicht nur Transporter oder Pool-Fahrzeuge, sondern auch persönliche Dienstwagen (PDW) - selbst wenn die Privatnutzung gestattet ist.
Die UVV-Prüfung besteht neben der Haupt- und Abgasuntersuchung:
Verkehrssicherheit (§29 StVZO | HU/AU) + Arbeitssicherheit (ArbSchG) = Betriebssicherheit
Die Prüfung hat einmal jährlich zu erfolgen. Wir prüfen die allgemeine technische Sicherheit und dokumentieren den Zustand. Geprüft werden z.B. bewegliche Anbauteile, Sitze, Sicherheitsgurte, Vorrichtungen zur Ladungssicherung sowie der Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten.
Die allgemeine Verkehrssicherheit wird durch ein zeitnahes, mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder durch eine mängelfreie Wartungstabelle der letzten Inspektion nachgewiesen.
In der Regel kann man die UVV mit einem regulären Werkstattaufenthalt kombinieren. Die Kosten sind dann als so genannte Verbundarbeit (im Rahmen von Inspektion oder HU/AU) am geringsten.
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